Liebe Mitarbeiter:innen,

ab dem 1. Juni 2024 heißt es bei uns: Rauf auf den Sattel. Du hast kein Fahrrad oder dein Fahrrad ist längst schon überholt und ist nur noch für den Keller geeignet? Du fährst aber gerne Fahrrad, möchtest die Rush Hour auf den Straßen vermeiden, du hast keine Lust auf volle Busse und Bahnen, du möchtest dich gerne etwas mehr bewegen und etwas für die Fitness tun und dies am besten mit dem Arbeitsweg verbinden? Dann haben wir ein wunderbares Angebot für dich. Das Jobrad!

Gern möchten wir dir in den folgenden Punkten erklären, was das Jobrad ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen.

Was ist das Jobrad?

Du kannst dir über ein Leasingmodell ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike ermöglichen und dies zu attraktiven Konditionen. Wartung und Versicherung sind miteingeschlossen. Das Leasing ist meist günstiger als der Direktkauf.  Das Jobrad kann für die Arbeit, aber natürlich auch in der Freizeit benutzt werden.

Darf ich ein Jobrad leasen?

Nach beendeter Probezeit haben grundsätzlich alle Mitarbeiter:innen die Möglichkeit ein Fahrrad zu leasen.

Die Ausnahme gilt hier bei Leiharbeitnehmer:innen, Auszubildenden, Praktikant:innen, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigten mit einer befristeten Anstellung, Beschäftigten deren Regelrentenneintritt in weniger als 36 Monate erfolgt sowie Mitarbeiter:innen in der Pfändung.

Ich habe mich für das Jobrad entschieden. Wie kann ich ein Jobrad leasen?

Du registrierst dich auf der folgenden Website vom Deutschen Dienstrad mit deiner privaten E-Mail-Adresse: www.deutsche-dienstrad.de

Danach bearbeitet die Personalabteilung den Online-Antrag, prüft die Anspruchsberechtigung und gibt diesen frei. Nach der Freigabe suchst du dir dein Wunschrad beim Fahrradhändler oder direkt auf der Deutsche Dienstrad Plattform aus. Nach Vertragsunterzeichnung kannst du dir dein Wunschfahrrad bei dem Fahrradhändler vor Ort abholen, nachdem du einen Abholcode auf dein Smartphone oder per E-Mail erhalten hast.

Wie bezahle ich das Fahrrad?

Die Leasingrate wird automatisch und monatlich von deinem Bruttolohn abgezogen. Eine Proberechnung kannst du gerne auf der Website vom Deutschen Dienstrad durchführen.

Was sind die Konditionen des Leasingsmodells?

Du kannst dir aus allen verfügbaren Fahrradmodellen – von einem Listenpreis von mindestens 749 € bis maximal 7000 € und einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h – aussuchen.  Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach Ablauf der 36 Monate erhältst du ein Kaufangebot für das Fahrrad. Falls du es nicht kaufen möchtest, wird das Fahrrad zurückgegeben.

Die Umwandlungsrate richtet sich nach der Höhe des Listenpreises des Fahrrads. Die Vollkaskoversicherung sowie die Basis-Jahresinspektion werden vom Arbeitgeber übernommen. Die Umwandlungsrate entsteht aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.

Was muss ich noch beachten?

Im Zuge der Diebstahlprävention ist ein hochwertiges Fahrradschloss von mindestens 49 € verpflichtend. Weiteres Zubehör kann dem Leasingvertrag hinzugefügt werden. Die Vollkaskoversicherung wird vom Arbeitgeber getragen.

Bitte sorge für den ordnungsgemäßen Pflege- und Betriebszustand des Fahrrads. Natürlich musst du auch die geltenden Straßenverkehrsordnungen beachten.
In dem Leasingmodell ist auch eine Basis-Jahresinspektion enthalten. Dies musst du jährlich bei dem Vertragshändler, von dem du das Fahrrad hast, durchführen lassen. Die Kosten hierfür tragen wir als dein Arbeitgeber. Natürlich kannst du dein Reparatur-Schutz upgraden, aber die Zusatzkosten trägst du.

Was gilt in Sonderfällen, wie beispielsweise bei Kündigung, Elternzeit, Krankheit?

Falls du kündigst, musst du dein Dienstrad zurückgeben und einen Abschlag der Leasingrate bezahlen oder du erwirbst käuflich das Dienstrad. Im Falle einer Kündigung durch uns, bist du verpflichtet, das Dienstrad zurückzugeben.

Bei einer Unterbrechung der Arbeitstätigkeit, wie beispielsweise bei Krankheit oder Elternzeit, läuft das Leasing weiter, jedoch können die Leasingraten pausiert werden. Bis zu 18 Monate ist die Leasingrate abgesichert. Im Falle eines nicht laufenden Arbeitsentgeltes, wird die Umwandlungsrate durch eine direkte Zahlung ersetzt.

Mir wurde das Dienstrad gestohlen. Was nun?

Hast du die Maßnahmen zur Diebstahlprävention eingehalten, besteht grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Du musst den Diebstahl unverzüglich beim Deutschen Dienstrad und in der Personalabteilung melden.

Kann ich das Dienstrad umtauschen?

Nein, dies ist nicht möglich. Daher ist es umso wichtiger, dass du dich in deinem Fahrradhandel gut beraten lässt.


Weitere Informationen findest du unter www.deutsche-dienstrad.de.

Falls du Fragen hast, kannst du dich gerne an die Personalleitung Diana Beyer wenden oder eine E-Mail schreiben an wpn-dienstrad@agaplesion.de.

Du hast Lust auf ein Dienstrad bekommen? Super! Dann heißt es hoffentlich bald: Rauf auf den Sattel.